Ein erster Kontakt, bei dem ich Ihnen sagen kann, ob aus meiner Sicht eine Beratung beziehungsweise die Inanspruchnahme meiner Leistungen überhaupt zielführend ist, erfolgt
grundsätzlich kostenlos. Anschließend werde ich Ihnen mitteilen, welche Kosten auf Sie zukommen, sofern Sie mich beauftragen. Kosten entstehen Ihnen nur nach ausdrücklicher
Aufklärung über diese und Beauftragung. Ich bitte Sie jedoch um Verständnis, dass im Rahmen eines Vorgesprächs keine kostenfreie Rechtsberatung möglich ist und durchgeführt werden kann.
Die Höhe der Kosten ist immer eine Frage des Einzelfalls und abhängig vom jeweiligen Mandat. Für außergerichtliche Tätigkeiten werde ich
eine individuelle Honorarvereinbarung mit Ihnen treffen. Grundsätzlich erfolgt hier eine Abrechnung nach Stunden bei Festlegung eines konkreten Stundenkontingents. Sollten wir
jedoch gemeinsam feststellen, dass Ihrem Fall ein hoher Umfang und großer zu erwartender Zeitaufwand zugrunde liegt, so besteht auch die Möglichkeit der Vereinbarung einer
Pauschalvergütung.
Die Kosten einer gerichtlichen Vertretung werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet.